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Der Begriff der Gütestelle
Die Gütestelle befasst sich mit der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aller Art,
schwerpunktmäßig aus dem Bereich Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht.
Das Verfahren wird von einer Mediatorin geleitet. Bei Bedarf kann ein von allen Beteiligten akzeptierter Experte
hinzugezogen werden. Die Mediatorin ist allparteilich, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Das Verfahren vor der Gütestelle
Die Gütestelle wird auf Antrag einer oder mehrerer Parteien tätig. Das Verfahren richtet sich nach den
Bestimmungen des Baden-Württembergischen Schlichtungsgesetzes, soweit diese Verfahrensordnung keine besonderen Regelungen
vorsieht.
Die Partei, die ein Güteverfahren wünscht, stellt einen schriftlichen Antrag. Die Gütestelle wird nur tätig, wenn die
Parteien die schriftliche Verpflichtung unterschreiben, ihren Streit nach dieser Verfahrensordnung schlichten zu lassen
und wenn die Parteien die Abrede treffen, dass die Verjährung der streitbefangenen Ansprüche bis zum Abschluss der Vereinbarung
oder im Falle des Scheiterns bis drei Monate nach Ende des Güteverfahrens gehemmt ist.
Die Gütestelle erhebt eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von 50,- €. Die Mediatorin erhält ein
Zeithonorar von 150,- € je Stunde zuzüglich Umsatzsteuer. Ein Kostenvorschuss ist vorgesehen.
Beendigung des Verfahrens tritt ein, wenn die den Streit beilegende Vereinbarung abgeschlossen ist oder wenn mindestens
eine Partei das Güteverfahren schriftlich gegenüber der Mediatorin und der anderen Partei für gescheitert erklärt. Im
Verhandlungstermin genügt eine mündliche Erklärung des Scheiterns. Sieht die Mediatorin keine Aussicht auf Erfolg, so kann
auch sie das Verfahren jederzeit ohne Begründung gegen den Willen der Parteien beenden.
Bei Bedarf kann die Mediatorin in ihrer Eigenschaft als Gütestelle einen Vollstreckungstitel schaffen.
Anerkannte Gütestellen im Landgerichtsbezirk Heilbronn
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gütestelle. Im Landgerichtsbezirk Heilbronn sind als Gütestellen gemäß §
22 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung des Artikel 2 des Baden-Württembergischen
Schlichtungsgesetzes anerkannt:
Rechtsanwältin und Mediatorin Dagmar Lägler, Klarastraße 10, 74072 Heilbronn
IHK-Mediations- und Schlichtungszentrum der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn
Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Grün, Mühlacker 23, 75031 Eppingen
Zentrum für Wirtschaftsmediation e.V., Uhlandstraße 61, 74072 Heilbronn