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Datenschutz-Hinweise zur Überprüfung von

Nachweisen gemäß §§ 6, 6a CoronaVO



Verantwortliche Stelle:
Landgericht Heilbronn, Gerichtsverwaltung, Wilhelmstraße 8, 74072 Heil-bronn

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter:
Landgericht Heilbronn, Datenschutzbeauftragter, Wilhelmstraße 8, 74072 Heilbronn

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Nach § 6 Abs. 1 CoronaVO besteht eine Verpflichtung zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise. Gemäß § 10 Abs. 6 CoronaVO ist in den Alarmstufen nach der CoronaVO der Zutritt zu Gerichtsverhandlungen für nicht-immunisierte Besucherinnen und Be-sucher nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises ge-stattet. Sie haben daher den Immunisierungsstatus oder einen negativen aktuellen Antigen- oder PCR-Test nachzuweisen.

Die vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise sind zum Zwecke der Identitätsprüfung mit den Personalien der nachweispflichti-gen Person abzugleichen, sofern nicht die Identität anderweitig bekannt ist. Hierzu haben die nachweispflichtigen Personen ein amtliches Aus-weisdokument vorzulegen (§ 6a Abs. 1 CoronaVO).

Test- oder Genesenennachweise können in verkörperter oder in digitaler Form vorgelegt werden. Impfnachweise sind in durch elektronische An-wendungen auslesbarer Form (EU-COVID-19-Zertifikat) vorzulegen (§ 6a Abs. 2 Satz 2 CoronaVO). Ausnahmen gelten hiervon für Personen, die keine Bürgerinnen oder Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind, keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union haben und außerhalb der Europäischen Union geimpft worden sind (§ 6a Abs. 4 CoronaVO).

Eine Verarbeitung der in dem EU-COVID-19-Zertifikat oder in dem Test- oder Genesenennachweis enthaltenen personenbezogenen Daten er-folgt nur soweit und solange, wie es zur Durchführung einer Sichtkontrol-le erforderlich ist. Impfnachweise sind mittels elektronischer, dazu vorge-sehener Anwendungen zu verifizieren, die die Echtheit der Signatur des Zertifikatsausstellers mit dem Stand der Technik entsprechenden Metho-den überprüfen (§ 6a Abs. 3 CoronaVO). Eine Speicherung erfolgt nicht.


Hinweis auf Betroffenenrechte:

Sie haben nach der DS-GVO folgende Rechte: Auskunft über die perso-nenbezogenen Daten, die wir von Ihnen verarbeiten; Berichtigung, wenn die Daten falsch sind oder Einschränkung unserer Verarbeitung; Lö-schung, sofern wir nicht mehr zur Speicherung verpflichtet sind.

Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten, steht Ihnen außerdem ein Beschwerderecht beim Landes-beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, Stuttgart zu.
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