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Zuständigkeit

Sachlich ist das Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig.

Örtlich umfasst der Landgerichtsbezirk Heilbronn  die Amtsgerichtsbezirke Besigheim, Marbach/N., Vaihingen/Enz, Brackenheim, Heilbronn, Künzelsau, Öhringen und Schwäbisch Hall.

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