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Information zur Eingruppierung von Berufsbetreuern
Berufliche Betreuer können gem. § 8 Abs. 3 VBVG nach Registrierung Antrag auf Feststellung, nach welcher
Vergütungstabelle sich die von ihnen zu beanspruchende Vergütung richtet (nachstehend „Eingruppierung“ genannt),
stellen.
Für Betreuer, die ihren Amtssitz, hilfsweise ihren Wohnsitz (nur sofern kein Amtssitz besteht) im Landgerichtsbezirk
Heilbronn haben, ist für diese Feststellung die Präsidentin des Landgerichts Heilbronn zuständig.
Detailinformationen entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt:
Informationsblatt Berufsbetreuer
Für die Beantragung Ihrer Eingruppierung benutzen Sie bitte ausschließlich dieses Formular: