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Apostillen Legalisationen

Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.

 

Im Einzelnen gilt folgendes: 

Urkunden von Gerichten oder Notariaten

Für das Anbringen von Apostillen und Legalisationen auf Urkunden, die von einem Gericht oder einem Notariat im Landgerichtsbezirk Heilbronn hergestellt worden sind und für den Gebrauch im Ausland benötigt werden, ist das Landgericht Heilbronn zuständig.

Die Urkunden übersenden Sie bitte unter Angabe Ihres Namens, Ihrer vollständigen Anschrift und des Landes, für welches die Urkunde bestimmt ist, an:

Landgericht Heilbronn
Verwaltung / Apostillen
Wilhelmstr. 8
74072 Heilbronn

Gerne können Sie auch dieses Antragsformular verwenden: Antrag Apostille/Legalisation

Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit mindestens eine Woche zuzüglich der Dauer des Postversandes. Von telefonischen Sachstandsanfragen bitte wir abzusehen.

Ansprechpartner:
Frau Haberland
Telefon: 07131/64-35306

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr

                                                                                                                                                                                                                      

Urkunden der Städte und Gemeinden

Für das Anbringen von Apostillen und Legalisationen von Urkunden, die von Städten und Gemeinden ausgestellt wurden, wenden Sie sich bitte an:

Regierungspräsidium Stuttgart -Referat 24 -
Ruppmannstraße 21
70656 Stuttgart
Telefon: 0711/904-12414 oder 904-12415

 

 

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