Suchfunktion

vorzeitiges Urteil gegen Bande von Autodieben

Datum: 06.11.2024

Kurzbeschreibung: sieben Jahre und zwei Monate sowie dreieinhalb Jahre für Autodiebe

Strafsache gegen M. und G. - 2 KLs 650 Js 40569/22

In der Strafsache gegen M. und G. - 2 KLs 650 Js 40569/22 – hat die 2. Große Strafkammer das Verfahren bereits am 28. Oktober 2024 durch ein Urteil abzuschließen vermocht.

 

Zur Einordnung hier der Text meiner Prozessvorschau vom 27. August 2024:

Dem Angeklagten M. liegt insbesondere zur Last, eine Gruppe angeführt zu haben, in welcher sich Gleichgesinnte verbunden hätten, um durch gemeinsame Autodiebstähle den Lebensunterhalt der einzelnen Gruppenmitglieder zu bestreiten. In diesem Zusammenhang habe er 24 Fälle der Entwendung hochwertiger Fahrzeuge aus dem Zeitraum von November 2018 bis August 2020 zu verantworten, welche in der Bundesrepublik Deutschland aufgebrochen und in eigens vorgehaltene Garagen gefahren worden seien. Darin hätten Bandenmitglieder so genannte Kennzeichendubletten angebracht und das Diebesgut nach Litauen verfrachtet, dessen Staatsangehörigkeit beide Angeklagten haben. Die Tatbeute summiere sich für den Angeklagten M. auf mehr als 800.000 Euro. Dem Angeklagten G. wird eine Beteiligung an vier Taten mit einem Gesamtschaden von rund 50.000 Euro vorgeworfen.

Unter den Tatorten ist Nordheim, was die Zuständigkeit des Landgerichts Heilbronn begründet. Weitere Tatorte wie Nürtingen und Böblingen liegen im Bezirk des Landgerichts Stuttgart oder betreffen überregionale Großstädte wie Saarbrücken oder Köln. 

Die Angeklagten befinden sich seit Februar 2024 in Untersuchungshaft.

 

Die international agierende Bande, der die beiden Angeklagten angehörten, konnte durch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der deutschen und litauischen Strafverfolgungsbehörden hier vor dem Landgericht Heilbronn angeklagt werden. Beide Angeklagte wurden in Litauen im Wege der Rechtshilfe auf Antrag der deutschen Behörden festgenommen und an die Bundesrepublik ausgeliefert, wo sie sich in Heilbronn vor dem Landgericht verantworten mussten. Dier Staatsanwaltschaft Heilbronn hat in Zusammenarbeit mit den litauischen Behörden federführend die Ermittlungen für Fahrzeugdiebstähle in ganz Deutschland (Kamp-Lintfort, Hückelhoven, Bedburg, Nürtingen, Saarbrücken, Böblingen, Nordheim, Herxheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsruhe, Aichtal, Köln, Frankfurt am Main, Willich, Wassenberg, Wegberg, Dortmund, Frechen, Geldern, Münster, Greven und Unna) übernommen. 

 

Der Angeklagte M. war nach Überzeugung der Kammer der Führungsriege der Bande zuzuordnen, der Angeklagte G. der mittleren Ebene. Die Bande entwendete hochwertige Fahrzeuge der Marken Mercedes-Benz, Porsche, BMW, Range Rover mittels Funkstreckenverlängerern. Bei dieser Technik wird das Funksignal der Keyless-Go Fahrzeugschlüssel, die bei den Geschädigten oft neben der Eingangstüre liegen, durch eine Antenne abgefangen und an einen Empfänger gesendet, der sich in der unmittelbaren Nähe des Fahrzeugs befindet. Dadurch gehen die Fahrzeuge davon aus, dass sich der berechtigte Schlüssel in Fahrzeugnähe befindet, entriegeln deshalb die Türen und lassen sich außerdem ohne weiteres starten. Die Bande verwendete hochprofessionelle Diebstahlstechnik, die in ihrem Tatfahrzeug in einem doppelten Kofferraumboden versteckt wurde. Außerdem wurden direkt nach der Entwendung alle Ortungsgeräte aus den Fahrzeugen entfernt. Um die Überführung nach Litauen zu vereinfachen  und eine Zulassung mit veränderten Fahrzeugdaten zu ermöglichen, verwendete die Bande Zulassungssiegel und Papiere aus einer Fälscherwerkstatt mit professionell gestalteten Fälschungen. Die Bande stahl manche Fahrzeuge auch auf Bestellung, wobei teilweise sogar auf die bestellte Zusatzausstattung geachtet wurde. 

 

Es handelte sich um einen Indizienprozess mit zahlreichen DNA-Proben, Fingerabdrücken, aufgefundenem Diebesgut, verschleierten Zahlungen und vom französischen Geheimdienst „geknackter“ verschlüsselter Kommunikation mittels „SkyECC“-Kryptohandys. Die Bande betrieb Garagen in Deutschland und Polen, in denen die Fahrzeuge in ihre Einzelteile zerlegt oder zum weiteren Transport zwischengelagert wurden. Das erlangte Diebesgut wurde im Ganzen an Hehler abgegeben oder auch zum Teil in Einzelteile zerlegt verkauft. Insgesamt wurden 26 Fahrzeuge entwendet, ein weiteres wurde durch einen Anmietbetrug erlangt. 

 

Aufgrund der erdrückenden Indizienlage räumten beide Angeklagte die Tatvorwürfe ein, sodass der Haupttäter (M.) letztlich wegen schweren Bandendiebstahls in 24 Fällen und Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu sieben Jahren und zwei Monaten verurteilt wurde, das Mitglied der mittleren Führungsebene (G.) wegen schweren Bandendiebstahls in vier Fällen zu drei Jahren und sechs Monaten. 

 

Der Gesamtbetrag der entwendeten Fahrzeuge lag bei 1.460.775 Euro. 

 

Nach Abzug der wieder aufgefundenen Fahrzeuge verblieb ein Schaden von 643.175 Euro, bezüglich dessen die Einziehung gegen den Haupttäter (M.) angeordnet wurde. 



Hils

Pressesprecher

 

Fußleiste