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Kalenderwoche: 38 (bis voraussichtlich 51)
2. Große Strafkammer: 2 KLs 8 Js 5141/23
Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn
in Strafsachen
Verhandlungssaal und kurzfristige Änderungen werden durch Aushang im Gerichtsgebäude bekannt
gegeben.
Die Darstellung des Verfahrensgegenstandes orientiert sich an den Anklagevorwürfen nach Maßgabe des
Eröffnungsbeschlusses.
2. Große Strafkammer: 2 KLs 8 Js 5141/23
Strafsache gegen
I., geb. 1981
wegen Verabredung zu einer schweren Körperverletzung
Prozessauftakt am Mittwoch, 18. September 2024, 09:00 Uhr
Fortsetzungstermine:
Donnerstag, 26. September 2024, 09:00 Uhr
Montag, 7. Oktober 2024, 09:00 Uhr
Freitag, 25. Oktober 2024, 09:00 Uhr
Dienstag, 5. November 2024, 09:00 Uhr
Freitag, 15. November 2024, 09:00 Uhr
Freitag, 6. Dezember 2024, 09:00 Uhr
Donnerstag, 12. Dezember 2024, 09:00 Uhr
Mittwoch, 18. Dezember 2024, 09:00 Uhr
Die Kammer hat den Angeklagten, seine Verteidiger, einen Dolmetscher für die russische Sprache, die Nebenklägerin, ihren anwaltlichen Vertreter, 17 Zeug*innen und einen Sachverständigen geladen.
Gegenstand:
Dem Angeklagten liegt zur Last, gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten Mittätern, einem Mann und einer Frau, eine Säureattacke geplant zu haben, die am 30. August 2022 beinahe in Heilbronn ausgeführt worden wäre, durch eingreifende Polizeibeamte aber im Wege der vorläufigen Festnahme verhindert worden sei. Die Nebenklägerin sei die Zielperson dieses vereitelten Angriffs gewesen, den ihr gesondert verfolgter Ex-Mann aufgrund von Sorgerechtsstreitigkeiten in Auftrag gegeben habe. Als die Polizei eingeschritten sei, habe die Mittäterin des Angeklagten bereits mit einem Säurebehälter vor der Wohnung der Nebenklägerin gelauert, um ihr dessen Inhalt in das Gesicht zu spritzen, während der Angeklagte und ein weiterer Mittäter im Fluchtfahrzeug gewartet hätten.
Der Angeklagte kam nach seiner vorläufigen Festnahme in Untersuchungshaft, die aber durch eine weiterhin fortdauernde Strafhaft wegen anderweitig zur Verurteilung gelangter Diebstahlsdelikte unterbrochen wurde. Die der Haft zu Grunde liegende Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten müsste im Falle einer Verurteilung im hiesigen Verfahren erhöht werden. Daher wird die zunächst vor dem Amtsgericht Heilbronn angeklagte Sache bezüglich des Angeklagten vor dem Landgericht verhandelt. Die gleichzeitig angeklagten beiden Mittäter und der Ex-Mann der Nebenklägerin sind dagegen beim Amtsgericht Heilbronn anhängig geblieben und inzwischen schon rechtskräftig verurteilt.
Hils
- Pressesprecher -