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Kalenderwoche: 04 (bis voraussichtlich KW 11) - geänderte Terminszeit
1. Schwurgerichtskammer: 1 Ks 451 Js 20836/25
[Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn vom 14.01.2026 (KW 4)]
Strafsache gegen
K., geb. 1996
wegen versuchten Mordes, Freiheitsberaubung u. a.
Prozessauftakt am Freitag, 23. Januar 2026, 13:00 Uhr
Fortsetzungstermine:
Donnerstag, 29. Januar 2026, 09:00 Uhr
Montag, 02. Februar 2026, 09:00 Uhr
Dienstag, 24. Februar 2026, 13:30 Uhr
Freitag, 27. Februar 2026, 13:30 Uhr
Dienstag, 03. März 2026, 09:00 Uhr
Donnerstag, 05. März 2026, 09:00 Uhr
Freitag, 06. März 2026, 09:00 Uhr
Freitag, 13. März 2026, 09:00 Uhr -> geänderter Beginn: 11:00 Uhr (am 06.03.2026, 11:09 Uhr vermerkt)
Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger, die Nebenklägerin, deren anwaltliche Vertreterin und zwei Sachverständige geladen. Das weitere Beweisprogramm lag der Pressestelle bei Veröffentlichung der Prozessvorschau noch nicht vor.
Gegenstand:
Dem Angeklagten liegt zur Last, mit Tötungsvorsatz am Abend des 15. Juni 2025 seine vormalige Partnerin, die am 08. Mai 2025 bereits die häusliche Gemeinschaft in Neckarsulm infolge von gewalttätigen Übergriffen, die auch Gegenstand der Anklage sind, aufgelöst und die Beziehung nach wiederholter Kontaktaufnahme jedenfalls am 15. Juni 2025 endgültig beendet hatte, in Künzelsau aufgesucht und, nachdem sie sich zur Demütigung bis auf den Slip habe ausziehen müssen, wiederholt wuchtige Faustschläge gegen den Kopf versetzt zu haben. Er habe sie in seine Gewalt gebracht und an verschiedenen Orten die heftigen Gewalteinwirkungen in Form von wuchtigen Faustschlägen und Fußtritten auf Kopf und den gesamten Körper fortgesetzt und die Geschädigte bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, um ihr Leben zu beenden. Der Geschädigten gelang schließlich erst am frühen Morgen des 17.06.2025 die Flucht. Sie erlitt neben einer Vielzahl an Hämatomen, Schwellungen und Schürfungen an Kopf, Gesicht und Körper auch eine akut lebensgefährliche Gehirnblutung sowie eine Schädigung des rechten Auges.
Der Angeklagte soll aus schier grenzenloser Wut über das Beziehungsende und einem unbändigem Eifersuchtsgefühl, getragen von einem von weiblicher Unterordnung geprägten Weltbild, welches die Beziehung auch zuvor prägte und der Geschädigten ihr eigenständiges Lebensrecht absprach bis hin zur versucht tödlichen Abstrafung für deren Auflehnung und Entscheidung zur Trennung, gehandelt haben, was nach dem Anklagevorwurf das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfülle.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 17. Juni 2025 in Untersuchungshaft.
Morgenstern
Pressesprecherin
