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Kalenderwoche: 10 (bis voraussichtlich KW 22)

2. Große Jugendkammer: 2 KLs 355 Js 30865/24

Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn

in Strafsachen

 

Verhandlungssaal und kurzfristige Änderungen werden durch Aushang im Gerichtsgebäude bekannt gegeben.

Die Darstellung des Verfahrensgegenstandes orientiert sich an den Anklagevorwürfen nach Maßgabe des Eröffnungsbeschlusses.

 



2. Große Jugendkammer: 2 KLs 355 Js 30865/24

 

Strafsache gegen

F. Sa., geb. 2007

A. Sa., geb. 1982

S. Se., geb. 2001

 

wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes u. a.

 

Prozessauftakt am Donnerstag, 06. März 2025, 09:00 Uhr.

 

Fortsetzungstermine:

Freitag, 21. März 2025, 09:30 Uhr

Donnerstag, 10. April 2025, 09.00 Uhr

Freitag, 25. April 2025, 13:30 Uhr

Donnerstag, 15. Mai 2025, 09:00 Uhr

Freitag, 23. Mai 2025, 13:30 Uhr

Montag, 26. Mai 2025, 09:00 Uhr

           

Die Kammer hat die Angeklagten, ihre Verteidiger*in, einen Dolmetscher für die Sprache Farsi und einen Sachverständigen geladen. Das weitere Beweisprogramm lag der Pressestelle im Zeitpunkt der Erstellung der Prozessvorschau noch nicht vor.

 

Gegenstand:

Den Angeklagten liegt zur Last, in den Morgenstunden des 09. September 2024 gemeinschaftlich das Zimmer des Geschädigten in der Flüchtlingsunterkunft in Bad Wimpfen aufgesucht zu haben und diesen dort ein Messer mit 13 cm Klingenlänge an den Hals gedrückt zu haben, um die Wegnahme seiner Mobiltelefone und weiteren Bargeldes von 1.000,- EUR zu erzwingen. In Fortführung des gemeinsamen Tatplans habe der Angeklagte S. Se. dem Geschädigten mit einer Thermoskanne auf Kopf und Körper geschlagen und der Angeklagte A. Sa. habe bewusst schmerzhaft den Hodensack des Geschädigten umfasst und das Messer in diese Richtung geführt, um massive Verletzungen der Geschlechtsorgane herbeizuführen. Einzig aufgrund drohender Entdeckung haben die Angeklagten von der weiteren Tatausführung abgesehen und sich mit dem Bargeld, zwei Mobiltelefonen des Geschädigten und den Tatwerkzeugen entfernt.

Der Geschädigte erlitt durch die Tat rote Striemen am Hals, tiefe Schnittwunden an beiden Händen, ein Hämatom an der linken Flanke und Hautverletzungen und Schmerzen an den Hoden. Auch musste die am linken Zeigefinger zertrennte Sehne operativ versorgt werden. Der Geschädigte leidet seit der Tat an Schlafstörungen und lebt in Angst.

Die Angeklagten befinden sich alle seit dem 10. September 2024 in Untersuchungshaft.



Morgenstern

Pressesprecherin

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