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Kalenderwoche: 51 (bis voraussichtlich KW 13/2025)
9. Große Strafkammer: 9 KLs 255 Js 19525/24 (2)
Strafsache gegen
K., geb. 1995
H., geb. 1994
A., geb. 2002
wegen schweren Bandendiebstahls u. a.
Prozessauftakt am Donnerstag, 19. Dezember 2024, 09:00 Uhr
Fortsetzungstermine:
Freitag, 20. Dezember 2024, 09:45 Uhr (Kurztermin)
Montag, 13. Januar 2025, 13:30 Uhr (Kurztermin),
Dienstag, 14. Januar 2025, 09:00 Uhr
Dienstag, 21. Januar 2025, 09:00 Uhr
Mittwoch, 29. Januar 2025, 09:00 Uhr
Dienstag, 04. Februar 2025, 09:00 Uhr,
Freitag, 07. Februar 2025, 09:00 Uhr
Dienstag, 11. Februar 2025, 09:00 Uhr
Dienstag, 18. Februar 2025, 09:00 Uhr
Dienstag, 25. Februar 2025, 09:00 Uhr
Donnerstag, 27. Februar 2025, 09:00 Uhr
Dienstag, 11. März 2025, 09:00 Uhr
Mittwoch, 12. März 2025, 09:00 Uhr
Dienstag, 18. März 2025, 09:00 Uhr
Freitag, 21. März 2025, 09:00 Uhr
Mittwoch, 26. März 2025, 09:00 Uhr
Die Kammer hat die Angeklagten, ihre Verteidiger, zwei Dolmetscher für die bulgarische Sprache und bislang acht Zeug*innen geladen. Das weitere Zeugenprogramm ist abhängig vom Verlauf der ersten Hauptverhandlungstage.
Gegenstand:
Den Angeklagten liegt zur Last, sich zu einer Gruppe formiert zu haben, in welcher sich Gleichgesinnte verbunden hätten, um durch
gemeinsame Diebstahlstaten in Baden-Württemberg und teilweise in Rheinland-Pfalz und Hessen den Lebensunterhalt der einzelnen
Gruppenmitglieder zu bestreiten.
Zu diesem Zweck mieteten sich die Angeklagten eine gemeinsame Unterkunft in Eglosheim und kundschaften bei Tageslicht Wohngebiete nach
passender Diebesbeute, nämlich Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt waren, aus, um dann bei Einbruch der
Dunkelheit zurückzukehren und nach Anheben der Fahrzeuge mittels mitgebrachten Wagenhebers die am Unterboden der Fahrzeuge
befindlichen Katalysatoren unter Zuhilfenahme eines Kettenrohrschneiders herauszutrennen und zu entwenden.
In diesem Zusammenhang sei es im Zeitraum von April 2024 bis zur Festnahme am 27. Juni 2024 zu insgesamt 82 Diebstahlstaten, in
unterschiedlicher Beteiligung, gekommen. Die hierdurch erlangten Katalysatoren sollen die Angeklagten nach Zwischenlagerung auf einem
öffentlichen Parkplatz in Ludwigsburg und einem Waldstück in Asperg schließlich bei einer Entsorgungsfirma in Essen
veräußert haben, was Erlöse in Summe von knapp 51.000,- EUR erbracht haben soll. Der Sachschaden an den Fahrzeugen summiert
sich auf wenigstens 50.000,- EUR.
Unter den Tatorten sind Sindelfingen, Heilbronn und Umgebung, Ludwigsburg, Kornwestheim, Bad Rappenau, Neckarsulm und Umgebung,
Böblingen, Filderstadt-Bernhausen, Darmstadt, Waldbronn, Walldorf, Radolfzell, Singen, Ostfildern, Stuttgart, Villingen-Schwenningen,
Weiterstadt, Wiesloch, Weingarten, Ravensburg, Raststatt, Heidelberg und Umgebung, Karlsruhe, Trier, Schwäbisch-Gmünd und
Oedheim.
Die Angeklagten befinden sich seit dem 27. Juni 2024 in Untersuchungshaft.
Morgenstern
Pressesprecherin