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Kalenderwoche: 50

2. Große Jugendkammer (2 KLs 64 Js 30106/22 jug. (2.)

Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn
in Strafsachen

Verhandlungssaal und kurzfristige Änderungen werden durch Aushang im Gerichtsgebäude bekannt gegeben.
Die Darstellung des Verfahrensgegenstandes orientiert sich an den Anklagevorwürfen nach Maßgabe des Eröffnungsbeschlusses.



2. Große Jugendkammer: 2 KLs 64 Js 30106/22 jug. (2.)



Strafsache gegen

F., geb. 2004

wegen Raubes u.a.



Termin zur Hauptverhandlung wurde auf Montag, 09. Dezember 2024, 09:00 Uhr bestimmt.

Die Kammer hat die Angeklagte und ihre Verteidigerin geladen.



Gegenstand:

Der Angeklagten liegt zur Last, die anderweitig Verurteilten K. und Ö. bei deren Tat am 28. Juni 2022 in Waldfischbach unterstützt zu haben. Insbesondere haben die Verurteilten gewaltsam 13.000 Euro Falschgeld an sich gebracht, indem der Verurteilte K. auf dessen Besitzer eingeschlagen und eingetreten hat und der Verurteilte Ö. währenddessen die Scheine ergriffen hat. Die Angeklagte F. soll für die Tat das Fluchttaxi organisiert haben.

Das erbeutete Falschgeld sei in der Folge einvernehmlich zur Erlangung von echten Banknoten per Rückerstattung sowie von Waren ausgegeben worden. So etwa in drei Fällen im Zeitraum zwischen 28. Juni 2022 und 13. Juli 2022 in einer Drogeriefiliale, in der die Angeklagte F. als Kassiererin eingesetzt war und wissentlich und willentlich von K. und Ö. zur Zahlung übergebene Falschgeldnoten im Gesamtwert von etwa 550,- EUR in Empfang genommen habe.

Die Angeklagte befindet sich auf freiem Fuß.

Der Tatvorwurf war ursprünglich im Verfahren 2 KLs 64 Js 30106/22 angeklagt. Das Verfahren gegen die Angeklagte F. wurde dann jedoch in der Sitzung vom 24.10.2023 abgetrennt und wird nun gesondert verhandelt und entschieden. Zur Einordnung wird auf den nachfolgenden Auszug aus der Prozessvorschau vom 20.09.2023 verwiesen.

Gegen die beiden Mitangeklagten K. und Ö. erging Urteil am 22. Dezember 2023, welches seit dem 02.01.2024 für beide rechtskräftig ist. Die Angeklagten wurden beide aufgrund des vorbeschriebenen Tatvorwurfs sowie weiterer Taten zu Einheitsjugendstrafen von 4 Jahren und 10 Monaten verurteilt (beim Angeklagten K. zudem unter Einbeziehung weiterer vorhergehender Verurteilungen der Amtsgerichte). Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde nicht angeordnet. Die Taterträge im Gesamtwert von ca. 590,- EUR wurden eingezogen.

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Auszug aus Prozessvorschau vom 20.09.2023:

2. Große Jugendkammer: 2 KLs 64 Js 30106/22

Strafsache gegen
K., geb. 2003
F., geb. 2004
und Sicherungsverfahren gegen
Ö., geb. 2003

wegen Raubes u.a.

Prozessauftakt am Freitag, 6. Oktober 2023, 13:30 Uhr

Fortsetzungstermine:
Dienstag, 24. Oktober 2023, 08:30 Uhr (Kurztermin)
Montag, 6. November 2023, 13:30 Uhr
Donnerstag, 23. November 2023, 09:00 Uhr (vormittags)
Mittwoch, 29. November 2023, 09:00 Uhr
Freitag, 1. Dezember 2023, 09:00 Uhr (vormittags)
Montag, 11. Dezember 2023, 09:00 Uhr
Montag, 18. Dezember 2023, 09:00 Uhr (vormittags)
Freitag, 22. Dezember 2023, 09:00 Uhr

Die Kammer hat die Angeklagten, ihre Verteidiger*innen, vier Zeug*innen und einen Sachverständigen geladen.

Gegenstand:

Den Angeklagten liegt insbesondere zur Last, am 28. Juni 2022 in Waldfischbach gewaltsam 13.000 Euro Falschgeld an sich gebracht zu haben, indem der Angeklagte K. auf dessen Besitzer eingeschlagen und eingetreten, der Beschuldigte Ö. währenddessen die Scheine ergriffen und die Angeklagte F. das Fluchttaxi organisiert haben soll.
Der Angeklagte K. und der Beschuldigte Ö. sollen bereits am 25. Juni 2022 in einem Zug von Sachsenheim nach Stuttgart zwei Kinder bedrängt haben. Einen Geschädigten, der zuhilfe gekommen sein soll, sollen sie zunächst im Zug und sodann am Bahnhof Niefern körperlich angegangen sein, ihn namentlich mit Pfefferspray attackiert, zusammengeschlagen und -getreten und ihm dadurch unter anderem eine Platzwunde im Gesicht zugefügt haben.

Der Angeklagte K. befindet sich seit dem 7. Dezember 2022 in Untersuchungshaft.

Gegen den Beschuldigten Ö. wird die Sache im Sicherungsverfahren verhandelt, welches darauf abzielt, die Voraussetzungen seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu prüfen. In einem solchen ist der Beschuldigte Ö. seit dem 7. Dezember 2022 vorläufig untergebracht, weil bei ihm eine Schizophrenieerkrankung vorliegen soll.

Die Sache wurde bereits ab dem 5. September 2023 verhandelt und beginnt nunmehr neu.

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Auszug Ende



Morgenstern

Pressesprecherin

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