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Kalenderwoche: 45 (bis voraussichtlich 3/2025)

3. Große Strafkammer: 3 KLs 354 Js 9834/24

Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn
in Strafsachen

Verhandlungssaal und kurzfristige Änderungen werden durch Aushang im Gerichtsgebäude bekannt gegeben.

Die Darstellung des Verfahrensgegenstandes orientiert sich an den Anklagevorwürfen nach Maßgabe des Eröffnungsbeschlusses.

3. Große Strafkammer: 3 KLs 354 Js 9834/24

Strafsache gegen
B. A., geb. 1987

wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u. a.

Prozessauftakt am Mittwoch, 6. November 2024, 09:00 Uhr

Fortsetzungstermine:


Montag, 25. November 2024, 09:00 Uhr


Montag, 2. Dezember 2024, 09:00 Uhr


Dienstag, 10. Dezember 2024, 09:00 Uhr


Dienstag, 17. Dezember 2024, 09:00 Uhr


Dienstag, 7. Januar 2025, 09:00 Uhr


Donnerstag, 9. Januar 2025, 09:00 Uhr

Mittwoch, 15. Januar 2025, 09:00 Uhr



Die Kammer hat den Angeklagten, seine beiden Verteidiger und 20 Zeug*innen geladen.



Gegenstand:



Dem Angeklagten liegt zur Last, die bereits Verurteilten Y. und G. auf die Idee gebracht zu haben, den Geschädigten zu überfallen, weil in dessen Wohnung erhebliche Vermögenswerte gelagert seien. Diesen Plan hätten die beiden Verurteilten dann gemeinsam mit den ebenfalls bereits Verurteilten A. A., S. und K. in die Tat umgesetzt.


So seien sie, während Y. mit einem Fluchtwagen gewartet habe, zu viert in die Wohnung des Geschädigten in Kirchheim am Neckar eingedrungen, wo sie ihn und vier weitere Geschädigte etwa eine halbe Stunde lang unter Vorhalt von Schusswaffen festgehalten und zur Herausgabe von Bargeld in Höhe von einer halben Million Euro aufgefordert hätten. Auf diese Weise hätten sie zwar sukzessive Bargeld in Höhe von 2.750 Euro, Uhren im Wert von knapp 20.000 Euro, zwei Mobiltelefone und eine Lederjacke erbeuten können, nicht jedoch die erhoffte höhere Summe. Bei der Tatausführung sei dem Geschädigten mit Quarzhandschuhen so wuchtig in sein Gesicht geschlagen worden, dass dieser eine Nasenbeinfraktur davongetragen habe.



Die 8. Große Strafkammer hat am 12. Dezember 2023 im Verfahren 8 KLs 35 Js 23948/22 den Angeklagten A. A. zu fünfeinhalb und den Angeklagten G. zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und die Unterbringung dieser beiden Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.



Aufgrund der Angaben des Angeklagten A. A. konnten später die Angeklagten S., Y. und K. im Verfahren 14 KLs 355 Js 16068/23 am 24. Mai 2024 durch die 14. Große Strafkammer abgeurteilt werden. Der Angeklagte S. wurde zu sieben Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, der Angeklagte Y. zu fünf Jahren und drei Monaten und der Angeklagte K. zu sieben Jahren und drei Monaten. Daneben wurde die Unterbringung des Angeklagten S. in einer Entziehungsanstalt angeordnet.



Im Zuge letztgenannten Verfahrens wurde der Angeklagte B. A. im nunmehr bevorstehenden Verfahren als so genannter "Tippgeber" benannt. Er befindet sich seit dem 16. März 2024 in Untersuchungshaft.

Hils
- Pressesprecher -



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