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Dienstzeiten

Ein Bereitschaftsdienst ist beim Landgericht nicht eingerichtet. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie sich in Notfällen an den Bereitschaftsdienst des zuständigen Amtsgerichts wenden.

 

Öffnungszeiten

Die Geschäftsstellen des Landgerichts erreichen Sie zu folgenden Öffnungszeiten (Kernzeiten):

Montag bis Donnerstag:
09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag:
09:00 Uhr bis 12.00 Uhr

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