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Kalenderwoche: 23 (bis voraussichtlich KW 32) - Terminänderung

2. Große Strafkammer: 2 KLs 211 Js 37481/25

[Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn vom 12.05.2026 (KWen 21-24/2026)]



Strafsache gegen

K., geb. 2000

 

wegen Störung der Totenruhe, gefährlicher Körperverletzung u.a.

 

Prozessauftakt am Dienstag, 02. Juni 2026, 09:00 Uhr

 

Fortsetzungstermine:

Mittwoch, 10. Juni 2026, 09:00 Uhr

Mittwoch, 01. Juli 2026, 09:00 Uhr

Mittwoch, 22. Juli 2026, 09:00 Uhr

Mittwoch, 29. Juli 2026, 09:00 Uhr

Montag, 03. August 2026, 09:00 Uhr

Dienstag, 04. August 2026, 09:00 Uhr

Mittwoch, 05. August 2026, 15:00 Uhr (ggü. per Email mitgeteilter Terminsstunde [09:00 Uhr] am 13.05.2026 geändert aufgrund Schreibversehen)

Donnerstag, 06. August 2026, 09:00 Uhr

 

Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger und einen Sachverständigen geladen. Das weitere Beweisprogramm lag der Pressestelle bei Prozessankündigung noch nicht vor.

Ergänzung vom 21.05.2026:
Die Kammer hat 29 Zeug*innen und zwei Dolmetscher (Vernehmung von Zeugen) für die englische und italienische Sprache geladen.

 

Gegenstand:

Der Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 12. und 13. Oktober 2025 auf dem Hauptfriedhof in Heilbronn zwei Urnengräber geöffnet und Urnen entnommen zu haben.

Weiter soll der Angeklagte am 21./25. Oktober 2025 in einer Unterkunft in Cleebronn einen Mitbewohner mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und mit dem beschuhten Fuß getreten sowie Mobiliar aus dem Fenster geworfen haben.

Am 01. November 2025 kurz nach Mitternacht soll der Angeklagte auf einem Kleingartengrundstück in Cleebronn, nachdem ihm zuvor von einer Personengruppe ein Bier verweigert worden sei, mit einer Spaltaxt zunächst auf eine Schaukel eingeschlagen haben und die Axt dann nach vorangegangener Beleidigung der Personen in deren Richtung geschlagen haben, wobei die Personen noch haben ausweichen können und unverletzt geblieben seien. Im Nachgang soll der Angeklagte Scheiben von drei dort parkenden Fahrzeugen eingeschlagen haben, was einen Gesamtschaden von 4.000,- EUR verursacht habe. Auf der späteren Fahrt zum psychiatrischen Krankenhaus soll der Angeklagte Polizeibeamte bedroht und einen Polizeibeamten gegen Bauch und Unterarm getreten haben.

Die Sache ist zunächst vor dem Strafrichter beim Amtsgericht Heilbronn angeklagt und am 01./14. April 2026 verhandelt worden. Aufgrund einer hiernach erlassenen bindenden Verweisung des Amtsgerichts hat das Landgericht durch die 2. Große Strafkammer die Sache nunmehr neu zu verhandeln, weil eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus i.S.v. § 63 StGB in Betracht kommen könnte. Hintergrund ist eine bei ihm womöglich bestehende und für die Taten mitbestimmende (auch substanzinduzierte) psychotische Störung.

Nachdem der Angeklagte sich zunächst seit dem 04. Dezember 2026 in Untersuchungshaft befand, ist er seit dem 14. April 2026 in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergebracht.



Morgenstern
Pressesprecherin


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