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Kalenderwoche: 21 (bis voraussichtlich KW 24)

15. Große Jugendkammer: 15 KLs 656 Js 9235/25

[Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn vom 12.05.2026 (KWen 21-21/2026)]


Strafsache gegen

Ri., geb. 1998

B., geb. 1999

L., geb. 2004

S., geb. 2004

Re., geb. 2004

K., geb. 2003

 

wegen bewaffneten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

 

Prozessauftakt am Freitag, 22. Mai 2026, 09:00 Uhr

 

Fortsetzungstermine:

Dienstag, 26. Mai 2026, 09:00 Uhr

Mittwoch, 27. Mai 2026, 09:00 Uhr

Freitag, 29. Mai 2026, 09:00 Uhr

Montag, 08. Juni 2026, 09:00 Uhr

Dienstag, 09. Juni 2026, 09:00 Uhr

Mittwoch, 10. Juni 2026, 09:00 Uhr

Freitag, 12. Juni 2026, 09:00 Uhr

 

Die Kammer hat die Angeklagten, ihre Verteidiger*innen und einen Sachverständigen geladen. Das weitere Beweisprogramm war bei Bekanntgabe der Prozessvorschau noch nicht veröffentlichungsreif.

 

Gegenstand:

Den zu den Tatzeitpunkten zwischen 19- und 27-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, sich spätestens im Februar 2025 (die Angeklagte K. erst im Juni 2025) zu einer Gruppierung zusammengeschlossen zu haben, die in gefestigter arbeitsteiliger Struktur gemeinschaftlich mit Betäubungsmitteln, namentlich Kokain, Heroin, Amphetamin, Methamphetamin, Ecstasy, LSD und Cannabis im Raum Heilbronn und im Hohenlohekreis Handel getrieben habe.  Das Rauschgift sei inländisch wie auch aus dem Ausland bezogen und sowohl an lokale Abnehmer weiterveräußert als auch, jedenfalls hinsichtlich synthetischer Betäubungsmittel, gegen Provision für einen Lieferanten aus dem Ausland nach Empfang verpackt und an vorbestimmte Versandadressen europa- und weltweit weiterversandt worden. Die Rauschgiftmengen sollen je nach Verwendung strikt getrennt in einer Gartenhütte und einem Wohnwagen nahe Forchtenberg vorrätig gehalten worden sein. Zusätzlich habe die Gruppierung für die umfängliche Logistik eine Wohnung in Forchtenberg angemietet.

Bei den Provisionsgeschäften (Weiterversand synthetischer Betäubungsmittel für den ausländischen Lieferanten, ein angeklagter Tatkomplex) sollen die Angeklagten im Zeitraum von Februar 2025 bis August 2025 Betäubungsmittelmengen von (auszugsweise) über 2,2 Kilogramm Kokain, rund 10 Kilogramm Amphetamin, 193 Gramm Heroin, über 170 Gramm Methamphetamin, knapp 6.300 Ecstasytabletten und über 4.300 LSD-Trips sowie 1,9 Kilogramm Haschisch abgesetzt haben. Bei den eigenen im Zeitraum von Februar 2025 bis August 2025 getätigten Geschäften mit dem lokalen Abnehmerkreis (sieben angeklagte Taten) sollen die Angeklagten über 6 Kilogramm Kokain und 29 Kilogramm Cannabis veräußert haben. Zur Absicherung der Rauschgiftgeschäfte soll sich der Angeklagte Ri. zudem, in Kenntnis und Billigung der übrigen Bandenmitglieder, mit Schlagstock, Schlagring und Einhandmesser bewaffnet haben, wobei bei richterlich angeordneten Durchsuchungen auch bei den Angeklagten L. und S. verbotene Waffen aufgefunden worden seien (zwei zusätzlich angeklagte Waffendelikte).

Daneben sind weitere Betäubungsmitteldelikte angeklagt (fünf angeklagte Taten), die bereits im Vorgriff des Zusammenschlusses der Gruppierung, nämlich im Zeitraum Oktober 2024 bis Anfang Februar 2025, von den Angeklagten B., L., S., Re. und (z.T.) K. in Gestalt zweier Einzelgruppierungen begangen worden sein sollen. Hierbei sollen über 16 Kilogramm Cannabis und mehr als 1 Kilogramm Kokain an den örtlichen Abnehmerkreis im Raum Heilbronn und Hohenlohekreis veräußert worden sein.

Die Angeklagten befinden sich seit dem 27. August 2025 bzw. 05.09.2025 und 14.10.2025 alle in Untersuchungshaft.



Morgenstern
Pressesprecherin



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