Kalenderwoche: 15 (bis voraussichtlich KW 27)
3. Große Strafkammer: 3 KLs 653 Js 1680/25
[Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn vom 25.03.2026 (KWen 14-16/2026)]
Strafsache gegen
Ö., geb. 1972
M., geb. 1987
Y., geb. 2001
I., geb. 1987
K., geb. 1997
wegen gemeinschaftlicher banden- und gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten u. a.
Prozessauftakt am Donnerstag, 09. April 2026, 09:00 Uhr
Fortsetzungstermine:
Montag, 27. April 2026, 09:00 Uhr
Montag, 04. Mai 2026, 09:00 Uhr
Dienstag, 05. Mai 2026, 09:00 Uhr
Freitag, 08. Mai 2026, 09:00 Uhr
Dienstag, 12. Mai 2026, 09:00 Uhr
Mittwoch, 13. Mai 2026, 09:00 Uhr
Dienstag, 19. Mai 2026, 09:00 Uhr
Donnerstag, 28. Mai 2026, 09:00 Uhr
Dienstag, 09. Juni 2026, 09:00 Uhr
Donnerstag, 11. Juni 2026, 09:00 Uhr
Montag, 15. Juni 2026, 09:00 Uhr
Mittwoch, 17. Juni 2026, 09:00 Uhr
Freitag, 19. Juni 2026, 09:00 Uhr
Dienstag, 23. Juni 2026, 09:00 Uhr
Mittwoch, 24. Juni 2026, 09:00 Uhr
Freitag, 26. Juni 2026, 09:00 Uhr
Dienstag, 30. Juni 2026, 09:00 Uhr
Die Kammer hat die fünf Angeklagten, ihre sieben Verteidiger, drei Dolmetscher für die arabische/türkische Sprache und derzeit einen Zeugen geladen. Das weitere Beweisprogramm ist im Zeitpunkt der Prozessvorschau noch nicht veröffentlichungsreif.
Gegenstand:
Den Angeklagten Ö., M., I. und K. wird vorgeworfen, sich spätestens im Januar 2024 zu einer Gruppierung mit gefestigter arbeitsteiliger Struktur zusammengeschlossen zu haben, um durch die fortgesetzte Begehung von Straftaten den Lebensunterhalt ihrer Mitglieder zu bestreiten. Der Angeklagte Y. soll sich dann jedenfalls im Januar 2025 der Gruppierung angeschlossen haben. Betätigungsfeld der Gruppierung soll die Vermittlung und der Einsatz von sog. Stellvertretern für das Ablegen theoretischer Führerscheinprüfungen von Fahrerlaubniserwerbern im Großraum Heilbronn und Göppingen gewesen sein. Die Angeklagten Ö. und K. sollen dabei als Inhaber von Fahrschulen an den Standorten Heilbronn und Göppingen (mit weiteren Niederlassungen in Brackenheim, Sinsheim und Geislingen an der Steige) als Köpfe der Bande und Vermittler mit alleiniger Entscheidungsgewalt tätig geworden sein. Die übrigen Angeklagten sollen weitere Kunden vermittelt, als Organisatoren die Auftragsvergabe an ausgewählte Stellvertreter veranlasst und die Durchführung der Prüfungen organisiert und überwacht haben.
Angeklagt sind hinsichtlich der Stellvertreterprüfungen insgesamt 59 Taten, die im Zeitraum von November 2022 bis zur Festnahme der Angeklagten am 25. Juni 2025 (davon 4 Taten durch die Angeklagten Ö. und I. gemeinschaftlich und zeitlich spätere weitere 55 Taten im Zusammenschluss der Gruppierung) begangen worden sein sollen. Die Stellvertreterprüfungen sollen an Standorten in Heilbronn, Eppingen, Öhringen, Vaihingen an der Enz sowie Buchen, Calw, Göppingen, Herrenberg, Leipheim, Unterhaching und Wiesloch stattgefunden haben. Die Gruppierung soll hieraus Einnahmen von über 179.000,- EUR erzielt haben.
Gegen den Angeklagten I. sind noch weitere 4 Taten wegen Einfuhr bzw. Handels mit Betäubungsmitteln (z.T. in nicht geringer Menge) angeklagt. Er soll - ohne Beteiligung der Gruppierung - im Großraum Heilbronn auch Handel mit Kokain getrieben haben, wobei er über 1 Kilogramm Kokaingemisch im Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2025 an seinen Abnehmerkreis gewinnbringend veräußert haben soll.
Gegen einen gesondert verfolgten Mittäter der Gruppierung war bereits seit Februar 2026 am Landgericht Heilbronn unter dem Aktenzeichen 9 KLs 653 Js 21259/25 ein weiteres Verfahren anhängig, welches am 05. März 2026 durch Urteil (rk.) beendet wurde. Der dortige Angeklagte A., geb. 1994, wurde hinsichtlich als Stellvertreter begangener 31 Taten der (z.T. gemeinschaftlichen) banden- und gewerbsmäßigen Fälschung beweiserheblicher Daten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 (drei) Jahren und 6 (sechs) Monaten verurteilt.
Alle Angeklagten befinden sich seit dem 25. Juni 2025 in Untersuchungshaft.
Morgenstern
Pressesprecherin
