Kalenderwoche: 09 (bis voraussichtlich KW 21)
2. Große Jugendkammer: 2 KLs 351 Js 36083/24 jug.
[Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn vom 04.02.2026 (KWen 07-09)]
Ab Ende Februar 2026 bis voraussichtlich Mai 2026 (KW 21) wird vor der 2. Großen Jugendkammer die Strafsache gegen A., geb. 2007, wegen versuchten Mordes u.a. verhandelt.
Dem Angeklagten liegt zur Last, er habe zunächst in der Nacht zum 12. Oktober 2024 in Wüstenrot einen abgestellten Mercedes Benz SL 55 AMG entwendet und diesen für eine erste Spritztour bei hoher Geschwindigkeit genutzt. In der darauffolgenden Nacht sei der Angeklagte, der keinen Führerschein besitze, erneut mit dem Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit auf der B39 von Wüstenrot über Löwenstein und Ellhofen bis in Richtung Stadtgebiet nach Heilbronn gefahren. Auf diesem Weg sei der Angeklagte - um sich der Feststellung zu entziehen und des Nervenkitzels wegen - mit hoher Geschwindigkeit sowohl zwei mit Polizeifahrzeugen errichtete Sperren durchfahren als auch auf ein stehendes sowie ein weiteres entgegenkommendes Polizeifahrzeug gezielt zugesteuert, wonach eine Kollision nur durch das geistesgegenwärtige Ausweichen der insgesamt zehn betroffenen Polizeibeamten habe vermieden werden können. Nachdem der Angeklagte trotzdessen kurz vor dem Ortseingang Heilbronn ein auf der Fahrbahn zwecks Anhaltens abgestelltes Polizeifahrzeug am Heck gerammt habe, infolgedessen sein Fahrzeug erheblich beschädigt gewesen sei und bereits den linken Vorderreifen verloren habe, sei er unbeeindruckt in Richtung Innenstadt weitergefahren und schließlich erst auf der Paul-Göbel-Straße bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h mit einem anderen Pkw kollidiert, wonach die Fahrt beendet gewesen sei. Es sei ein Sachschaden von mindestens 80.000,- EUR entstanden. Die Anklage sieht die Mordmerkmale der Heimtücke, der Verdeckungsabsicht und der niedrigen Beweggründe (Inkaufnahme der Tötung von Zufallsopfern aus „Spaß am Risiko“ sowie aus Hass und Rache) für gegeben an.
Der Angeklagte war zunächst flüchtig, konnte schließlich aber in Großbritannien aufgegriffen und im September 2025 an die deutschen Behörden überstellt werden. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Weil der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, findet die in KW 09/2026 beginnende Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes in drei tatmehrheitlichen Fällen (u.a.) unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Über den Ausgang des Verfahrens kann bei kommuniziertem Interesse berichtet werden.
Morgenstern
Pressesprecherin
