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Kalenderwoche: 09 (bis voraussichtlich KW 12) - Termine aufgehoben

8. Große Strafkammer: 8 KLs 454 Js 29847/23

[Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn vom 04.02.2026 (KWen 07-09)]


Strafsache gegen

O., geb. 1998


wegen gefährlicher Körperverletzung u.a.

 

Prozessauftakt am Dienstag, 24. Februar 2026, 11:00 Uhr


Fortsetzungstermine:

Donnerstag, 05. März 2026, 09:30 Uhr  -> aufgehoben (der Angeklagte ist nicht erschienen und konnte bislang nicht aufgegriffen werden)

Mittwoch, 18. März 2026, 09:30 Uhr -> aufgehoben (der Angeklagte ist nicht erschienen und konnte bislang nicht aufgegriffen werden)

 

Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger, einen Dolmetscher für die englische Sprache, 24 Zeug*innen und einen Sachverständigen geladen.

 

Gegenstand:

Dem Angeklagten werden verschiedene Taten zur Last gelegt. So soll er am 12. Juni 2023 in 74572 Blaufelden einen Mitbewohner grundlos ins Gesicht und auf den Hinterkopf geschlagen und bedroht haben, was zu einer Schädelprellung und Platzwunde am Auge geführt habe. Am Nachmittag des 30. Juli 2023 in Mainhardt soll er zwei Fahrzeuge mit einem Pflasterstein beschädigt und den Stein auch bei anschließender Auseinandersetzung mit einem der Halter diesem in Richtung seines Kopfes geschlagen haben, was der Geschädigte noch abwehren konnte. Es sei Fremdsachschaden i.H.v. 5.000,- EUR entstanden.

Weiter soll der Angeklagte im April 2024 in Schwäbisch Hall einem Geschädigten unvermittelt mehrere Faustschläge ins Gesicht und eine Kopfnuss verpasst und ihm im Anschluss daran mehrere Fußtritte zugefügt haben, sodass der Geschädigte eine Nasenbeinfraktur, multiple Prellungen in Gesicht und Körper, Nasenbluten und Wunden an den Händen und am Schienbein erlitt. Einige Tage später soll der Angeklagte erneut einem Passanten aus Anlass eines Anrempelns eine Kopfnuss verpasst haben, sodass der Passant eine blutende Platzwunde an der Lippe erlitt.

Schließlich soll der Angeklagte am 14. Oktober 2024 vor dem Amtsgericht – Betreuungsgericht – Schwäbisch Hall Justizmitarbeiter und Polizeibeamte bedroht haben.

Die Sache ist zunächst vor dem Amtsgericht Schwäbisch Hall – Strafrichter angeklagt, zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung der fünf Anklagen verbunden und am 27. Januar 2025 verhandelt worden. Aufgrund einer am gleichen Tag erlassenen und bindenden Verweisung des Amtsgerichts an das Landgericht hat die 8. Große Strafkammer die Sache nunmehr neu zu verhandeln, weil eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB zu prüfen sein wird. Hintergrund ist eine bei ihm womöglich bestehende und zu den Tatzeitpunkten wohl anzunehmende akute psychische Störung aufgrund möglicher schizophrener Erkrankung und/oder infolge von Substanzmissbrauch.

Der Angeklagte befindet sich auf freiem Fuß.


Morgenstern
Pressesprecherin


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