Kalenderwoche: 07 (bis voraussichtlich KW 14) - vorzeitig beendet in KW 10
9. Große Strafkammer: 9 KLs 653 Js 21259/25
[Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn vom 04.02.2026 (KWen 07-09)]
Strafsache gegen
A., geb. 1994
wegen gemeinschaftlicher banden- und gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten u. a.
Prozessauftakt am Mittwoch, 11. Februar 2026, 09:00 Uhr
Fortsetzungstermine:
Dienstag, 24. Februar 2026, 09:00 Uhr
Donnerstag, 05. März 2026, 09:00 Uhr
Montag, 09. März 2026, 09:00 Uhr -> aufgehoben, Urteil am 05.03.2026 (am 05.03.2026 vermerkt)
Donnerstag, 12. März 2026, 09:00 Uhr -> aufgehoben, Urteil am 05.03.2026 (am 05.03.2026 vermerkt)
Montag, 23. März 2026, 09:00 Uhr -> aufgehoben, Urteil am 05.03.2026 (am 05.03.2026 vermerkt)
Dienstag, 24. März 2026, 09:00 Uhr -> aufgehoben, Urteil am 05.03.2026 (am 05.03.2026 vermerkt)
Dienstag, 31. März 2026, 09:00 Uhr -> aufgehoben, Urteil am 05.03.2026 (am 05.03.2026 vermerkt)
Die Kammer hat den Angeklagten, seine beiden Verteidiger, einen Dolmetscher für die arabische Sprache und 20 Zeug*innen geladen.
Gegenstand:
Dem Angeklagten liegt Last, er habe sich als Mitglied einer in Heilbronn tätigen Gruppierung, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten zum Zwecke der Finanzierung des Lebensunterhalts ihrer Mitglieder zusammengeschlossen hat, im Zeitraum von Februar 2024 bis Juni 2025 als sogenannter Stellvertreter bundesweit betätigt, wonach er gegen Erhalt einer Provision selbst für Fahrerlaubniserwerber die theoretische Fahrprüfung absolviert oder als Organisator andere Stellvertreter aus einem bundesweiten Pool beauftragt habe. Angeklagt und eröffnet sind insgesamt 31 Taten, wobei Stellvertreterprüfungen an den Standorten in Aachen, Barntrup, Birkenfeld, Bocholt, Bochum, Bonn, Calw, Eppingen, Filderstadt, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Herrenberg, Köln, Neuenkirchen, Neuwied, Öhringen, Pforzheim, Schwäbisch Hall, Siegburg, Sinsheim, Stade, Tübingen und Völklingen vermittelt bzw. eigens absolviert wurden. Der Angeklagte soll hieraus Provisionen i.H.v. jedenfalls 12.000,- EUR erhalten haben.
Das Verfahren steht im Zusammenhang mit einer weiteren Anklage gegen weitere gesondert verfolgte fünf Mitglieder der Gruppierung, die am Landgericht Heilbronn in dem Verfahren unter dem Aktenzeichen 3 KLs 653 Js 1680/25 geführt wird und über deren Zulassung und Eröffnung der Hauptverhandlung bislang noch nicht entschieden ist.
Der Angeklagte befindet sich seit seiner Festnahme am 25. Juni 2025 in Untersuchungshaft.
Morgenstern
Pressesprecherin
