Kalenderwoche: 05 (bis voraussichtlich KW 18) - Terminänderungen
2. Große Jugendkammer: 2 KLs 352 Js 40500/22
[Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn vom 21.01.2026 (KW 5)]
Strafsache gegen
K., geb. 1978
wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
Prozessauftakt am Montag, 26. Januar 2026, 15:30 Uhr.
Fortsetzungstermine:
Montag, 09. Februar 2026, 09:00 Uhr
Mittwoch, 25. Februar 2026, 10:30 Uhr -> Der Termin entfällt wegen Erkrankung einer Gerichtsperson (am 25.02.2026, 11:24 Uhr vermerkt).
Dienstag, 03. März 2026, 09:00 Uhr
Dienstag, 17. März 2026, 09:00 Uhr
Freitag, 27. März 2026, 09:00 Uhr
Donnerstag, 16. April 2026, 09:00 Uhr
Freitag, 17. April 2026, 09:00 Uhr
Montag, 27. März 2026, 09:00 Uhr
Dienstag, 28. April 2026, 09:00 Uhr
Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger, die Nebenklägerin und ihre anwaltliche Vertreterin sowie eine Sachverständige geladen. Das weitere Beweisprogramm lag der Pressestelle bei Veröffentlichung der Prozessvorschau noch nicht vor.
Gegenstand:
Dem Angeklagten liegt zur Last, im Zeitraum von Sommer 2021 bis August 2022 an seiner zu den Tatzeitpunkten minderjährigen 12- bzw. 13-jährigen Tochter vornehmlich in der gemeinsamen Wohnung in Heilbronn in fünf Fällen vaginalen Geschlechtsverkehr vorgenommen zu haben.
Das Verfahren war zunächst vor dem Amtsgericht - Schöffengericht - zur Anklage gebracht und nach durchgeführter Hauptverhandlung am 16. Juli 2025 mit Fortsetzung am 25. Juli 2025 durch Urteil beendet worden, wonach der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt wurde. Hiergegen haben sowohl Angeklagter als auch Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das damit beim Landgericht anhängige Verfahren wurde schließlich von der 2. Großen Jugendkammer übernommen, nachdem aufgrund des festgestellten Sachverhalts und der verwirklichten Straftatbestände die Strafgewalt des Amtsgerichts und damit auch der Berufungskammer des Landgerichts von höchstens vier Jahren Freiheitsstrafe für das verwirklichte Unrecht als nicht ausreichend erachtet wurde, sodass die sachliche Zuständigkeit deshalb entfiel. Das Verfahren beginnt nunmehr – erstinstanzlich – neu vor der Großen Jugendkammer als Jugendschutzkammer.
Die Hauptverhandlung ist grundsätzlich öffentlich. In derartigen Verfahren kommt es erfahrungsgemäß allerdings häufiger vor, dass die Öffentlichkeit für erhebliche Teile hiervon ausgeschlossen wird.
Der Angeklagte befindet sich aufgrund eines am Ende der (erstinstanzlichen) Hauptverhandlung vom 25. Juli 2025 erlassenen Haftbefehls in Untersuchungshaft.
Morgenstern
Pressesprecherin
