Kalenderwoche: 47 (bis voraussichtlich KW 14/2026)
2. Große Jugendkammer: 2 KLs 351 Js 7969/25 jug.
[Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn vom 12.11.2025 (KW 47)]
Strafsache gegen
D., geb. 2001
Ce., geb. 2006
Fi. Ca., geb. 2002
E., geb. 2003
Fe. Ca., geb. 2006
A., geb. 2001
U., geb. 2001
Y., geb. 2006
V., geb. 2004
B., geb. 2010
wegen versuchten Totschlags u. a.
Prozessauftakt am Dienstag, 18. November 2025, 09:30 Uhr
Fortsetzungstermine:
Dienstag, 25. November 2025, 09:30 Uhr
Dienstag, 09. Dezember 2025, 09:30 Uhr
Freitag, 19. Dezember 2025, 09:30 Uhr (Kurztermin)
Donnerstag, 08. Januar 2026, 09:30 Uhr
Dienstag, 13. Januar 2026, 09:30 Uhr
Donnerstag, 15. Januar 2026, 09:30 Uhr
Dienstag, 20. Januar 2026, 09:30 Uhr
Donnerstag, 22. Januar 2026, 09:30 Uhr
Donnerstag, 29. Januar 2026, 09:30 Uhr
Dienstag, 03. Februar 2026, 09:30 Uhr
Donnerstag, 05. Februar 2026, 09:30 Uhr
Dienstag, 10. Februar 2026, 09:30 Uhr
Donnerstag, 12. Februar 2026, 09:30 Uhr
Donnerstag, 19. Februar 2026, 09:30 Uhr
Dienstag, 24. Februar 2026, 09:30 Uhr
Donnerstag, 26. Februar 2026, 09:30 Uhr
Dienstag, 10. März 2026, 09:30 Uhr
Donnerstag, 12. März 2026, 09:30 Uhr
Donnerstag, 19. März 2026, 09:30 Uhr
Dienstag, 24. März 2026, 09:30 Uhr
Dienstag, 31. März 2026, 09:30 Uhr
Die Kammer hat die 10 Angeklagten, ihre 21 Verteidiger*innen, vier Nebenläger, drei Dolmetscher für die türkische, kurdische und arabische Sprache, zunächst sechs Zeugen und einen Sachverständigen geladen. Über das weitere Beweisprogramm wird im Laufe des Prozesses entschieden werden.
Hinweis:
Das Verfahren findet aufgrund der Zahl der Beteiligten außerhalb des Landgerichtsgebäudes im Sitzungssaalgebäude
des Oberlandesgerichts Stuttgart in der Asperger Straße 47 in Stuttgart-Stammheim statt.
Gegenstand:
Den zur Tatzeit überwiegend zwischen 18 und 24 Jahre alten Angeklagten liegt eine aus Anlass verletzten Ehrgefühls provozierte Schlägerei am Abend des 03. März 2025 in Heilbronn in der Holzstraße zur Last, an der sich insgesamt zwischen 15 und 30 Personen beteiligt haben sollen, die auf vier Geschädigte in Tötungsabsicht eingeschlagen, eingetreten und mit Messern bewaffnet in Hals, Oberkörper und Oberschenkel eingestochen haben sollen, sodass die Geschädigten teils lebensgefährlich verletzt wurden. Einer der Geschädigten sei anschließend mit einem Auto in die prügelnde Menge gefahren und habe den Angeklagten Fi. Ca., der ihn zuvor angegriffen und mit dem Messer verletzt habe, angefahren. Einzig aufgrund des Eingreifens eines Anwohners und der herannahenden Polizei haben die Angeklagten von der weiteren Tatausführung abgesehen und den Tatort unverletzt verlassen.
Die Angeklagten befinden sich alle seit März 2025, der Angeklagte B. seit Juni 2025 in Untersuchungshaft.
Morgenstern
Pressesprecherin
