Kalenderwoche: 46/2025 (bis voraussichtlich KW 8/2026)
2. Große Strafkammer: 2 KLs 652 Js 30887/24 (3)
[Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn vom 06.11.2025 (KW 46 - Nachtrag)]
Strafsache gegen
M., geb. 1991
wegen schweren Bandendiebstahls u. a.
Prozessauftakt am Dienstag, 11. November 2025, 09:00 Uhr (Anklageverlesung)
Fortsetzungstermine:
Mittwoch, 03. Dezember 2025, 09:00 Uhr
Montag, 15. Dezember 2025, 09:00 Uhr
Donnerstag, 18. Dezember 2025, 09:00 Uhr
Mittwoch, 07. Januar 2026, 10:00 Uhr
Montag, 26. Januar 2026, 09:00 Uhr
Montag, 02. Februar 2026, 09:00 Uhr
Mittwoch, 04. Februar 2026, 09:00 Uhr
Mittwoch, 11. Februar 2026, 09:00 Uhr
Mittwoch, 18. Februar 2026, 09:00 Uhr
Die Kammer hat den Angeklagten, seine drei Verteidiger, einen Dolmetscher für die türkische Sprache und 30 Zeugen geladen.
Hinweis zum Verfahren:
Die dem Angeklagten vorgeworfenen Taten sind Gegenstand der Anklageschrift, die Ausgangspunkt für das Verfahren gegen T. u.a. (Az. 2 KLs 652 Js 30887/24), welches am 12.09.2025 begonnen hat, ist. Das Verfahren gegen den Angeklagten M. wurde abgetrennt und mit Beschluss vom 24. Oktober 2025 ausgesetzt. Anlass war eine notwendig gewordene Verteidigerbestellung und hinreichende Vorbereitungsmöglichkeit. Aus diesem Grund beginnt das gegen den Angeklagten M. gerichtete Verfahren neu und wird fortan gesondert geführt.
Die Prozesstermine in diesem Verfahren finden – entgegen dem Ursprungsverfahren gegen T. u.a. (Stuttgart-Stammheim) – allesamt im Landgerichtsgebäude in Heilbronn, Wilhelmstraße 8 statt.
Zum Gegenstand des Verfahrens wird auf die Prozessvorschau vom 18.08.2025 verwiesen, in der es auszugsweise heißt:
„Den Angeklagten, die sich alle in Untersuchungshaft befinden, liegt zur Last, sich zu einer Gruppierung zusammengeschlossen zu haben, deren Mitglieder ihren Lebensunterhalt durch Diebstahlsdelikte begehen. Dabei sollen die Angeklagten im arbeitsteiligen Zusammenwirken vornehmlich Baustellen und Unternehmensgelände im süddeutschen Raum ausgekundschaftet und dann kurz danach in wechselnder Besetzung Kupferkabel mit einem Gewicht von mehreren Tonnen, teils vor Ort zerschnitten, teils in Form von ganzen Kabelrollen, mittels Transportfahrzeugen entwendet und an Hehler, u.a in Frankfurt a.M., weiterveräußert haben. Weiter sollen die Angeklagten auch Strom- und Netzwerkkabel, Baustellenwerkzeuge und sonstige -einrichtungen sowie Kupfer vom Dach einer Friedhofskapelle entwendet haben.
Bei den insgesamt 28 angeklagten Diebstahlsdelikten, die im Zeitraum von Juni bis November 2024 begangen worden sein sollen, sei eine Diebesbeute im Gesamtwert von knapp 790.000,- EUR zusammengekommen.
Unter den Tatorten sind neben Heilbronn, Bad Rappenau und Erlenbach, die die hiesige Zuständigkeit begründen, auch Bad Kreuznach, Bell, Bensheim, Bingen am Rhein, Darmstadt-Wixhausen, Erlangen, Fulda, Gießen, Hattersheim, Kelsterbach, Kirchberg, Lich, Mannheim-Rheinau, Münzenberg, Neuhof, Neu-Isenburg, Pfungstadt, Simmern, Walldorf, Wettenberg und Wetzlar.“
Der Angeklagte M. befindet sich seit dem 22.01.2025 in Untersuchungshaft.
Morgenstern
Pressesprecherin
