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Kalenderwoche: 46 (bis voraussichtlich KW 4/2026)

9. Große Strafkammer: 9 KLs 559 Js 25661/24

[Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn vom 05.11.2025 (KW 46)]


Strafsache gegen

G., geb. 1991

E., geb. 1995

D., geb. 2000

M. G., geb. 1990

 

wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrugs, Verstoß gegen das Waffengesetz u.a.

 

Prozessauftakt am Dienstag, 18. November 2025, 09:00 Uhr

 

Fortsetzungstermine:

Dienstag, 25. November 2025, 09:00 Uhr

Freitag, 12. Dezember 2025, 09:00 Uhr

Dienstag, 16. Dezember 2025, 09:00 Uhr

Freitag, 19. Dezember 2025, 13:30 Uhr

Freitag, 09. Januar 2026, 09:00 Uhr

Dienstag, 13. Januar 2026, 09:00 Uhr

Dienstag, 20. Januar 2026, 09:00 Uhr

Donnerstag, 22. Januar 2026, 09:00 Uhr

 

Die Kammer hat die Angeklagten, ihre Verteidiger, einen Dolmetscher für die türkische Sprache, (zunächst) 10 Zeugen und eine Sachverständige geladen. Das weitere Beweisprogramm wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

 

Gegenstand:

Den Angeklagten liegt zur Last, sich zu einer Gruppierung zusammengeschlossen zu haben, die vornehmlich im süddeutschen Raum agierte und mittels Polizeitrickbetrug am Telefon die Herausgabe von Bargeld und Wertgegenständen von älteren Menschen erwirkte, um so den Lebensunterhalt der Bandenmitglieder zu bestreiten. Die Angeklagten seien innerhalb der gefestigten und hierarchisch strukturierten, wenigstens sechsköpfigen Bande als sog. „Läufer“ tätig gewesen, die Bargeld und Wertgegenstände der Geschädigten im Nachgang zu vorangegangenen, aus der Türkei gesteuerten Anrufen bei den Wohnadressen der Geschädigten abholten und an andere Bandenmitglieder weiterreichten.

Angeklagt sich insgesamt fünf Taten, die im Zeitraum von 23. Juli 2024 bis 05. November 2024 begangen worden sein sollen. Die Angeklagten sollen dabei Beute im Wert von insgesamt knapp 70.000,- EUR gemacht haben, wobei bei zwei Taten die Beuteübergabe gescheitert sei. Tatorte sind Möckmühl, Heidelberg, Ludwigsburg, Horb am Neckar und Ansbach.

Weiter wird den Angeklagten E. und D. vorgeworfen, Mitglieder einer Gruppierung zu sein, die erlaubnispflichtige halbautomatische Kurzwaffen aus Istanbul/Türkei in die Bundesrepublik verbringt, um diese dort gewinnbringend weiterzuveräußern und sich so ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Hierzu sollen die Angeklagten am 10. September 2024 mindestens 10 solcher Waffen gekauft, diese in die Bundesrepublik verbracht und an ihren Kundenstamm im Raum Stuttgart, Ludwigsburg und Heilbronn weiterveräußert haben.

Die Angeklagten G., E. und D. befinden sich seit dem 19.03.2025 in Untersuchungshaft. 



Morgenstern
Pressesprecherin



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