Beendigung des Berufungsverfahrens 4 NBs 17 Js 32693/21 („Kater Emil“) wegen Berufungsrücknahme
Datum: 06.08.2025
Kurzbeschreibung: Staatsanwaltschaft nimmt Berufung zurück
[Pressemitteilung Nr. 12/2025 des Landgerichts Heilbronn vom 06.08.2025]
Das Berufungsverfahren in der Strafsache gegen M, geb. 1963 (Aktenzeichen 4 NBs 17 Js 32693/21 „Kater Emil“), ist beendet. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat die gegen das Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 23. Mai 2023 eingelegte Berufung nunmehr zurückgenommen, sodass das erstinstanzliche Urteil, welches auf Freispruch lautete, hiernach rechtskräftig ist.
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte dem Angeklagten mit Schrift vom 08. Juni 2022 zur Last gelegt, an der Hecke seines Grundstücks in Eppingen eine so genannte Totschlagfalle aufgestellt zu haben. Sein Ziel, damit eine Katze zu töten, habe er am 16. September 2021 erreicht, als ein Kater namens „Emil“ nach einem 20minütigen Todeskampf darin verstorben sei.
Das Amtsgericht Heilbronn hatte den Angeklagten in erster Instanz am 23. Mai 2023 aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Es hatte sich keine Überzeugung darüber bilden können, dass der Angeklagte die Falle aufgestellt hat. Hiergegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Auf ihr Rechtsmittel hin wurde der Fall am Landgericht Heilbronn erneut verhandelt.
Am Landgericht Heilbronn fand eine erste Berufungshauptverhandlung mit Zeugeneinvernahme am 22. Oktober 2024 statt. Der danach weiter erforderliche Fortsetzungstermin wurde aus Verfahrensgründen aufgehoben. Nachdem neuer Termin zur Berufungshauptverhandlung für den 03. April 2025 vorgesehen war, ergaben sich zwischenzeitlich weitere Erkenntnisse, die zu Nachermittlungen der Staatsanwaltschaft führten mit dem Ergebnis, dass die Staatsanwaltschaft am gegen den Angeklagten M. gerichteten Tatvorwurf nicht mehr festhielt und ihr Rechtsmittel im hiesigen Verfahren zurücknahm. Das Berufungsverfahren ist damit abgeschlossen.
Morgenstern
Pressesprecherin
