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Rechtskraft des Urteils vom 08. Oktober 2024 im Berufungsverfahren 4 NBs 16 Js 4813/23 (Klimaaktivisten)

Datum: 07.07.2025

Kurzbeschreibung: OLG Stuttgart verwirft Revision der Angeklagten Eck. und R. als unbegründet

[Pressemitteilung Nr. 10/2025 des Landgerichts Heilbronn vom 07.07.2025]

 

Das in der Strafsache gegen Eck. u. a. - 4 NBs 16 Js 4813/23 (Berufungsverfahren gegen Mitglieder der Organisation „Letzte Generation“) am 08. Oktober 2024 verkündete Urteil ist nunmehr rechtskräftig.

Die Angeklagten Eck. und R., die zu kurzen Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt wurden, hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 24. Juni 2025 die Revision als offensichtlich unbegründet verworfen, nachdem die Nachprüfung keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Hinsichtlich der übrigen Angeklagten Ein., Ehr., O. und Sch. war das Urteil bereits im vergangenen Jahr akzeptiert und rechtskräftig geworden.

Zur näheren Einordnung überlasse ich im Nachgang Auszüge der Pressemitteilung meines Vorgängers vom 09.10.2025 zum Urteilsspruch in dem Berufungsverfahren sowie der Prozessankündigung vom 02.10.2025.

 

Morgenstern

Pressesprecherin


[Auszug 1]

Von:Hils, Lutz (LG Heilbronn)
Gesendet: Mittwoch, 9. Oktober 2024 16:36
An: Hils, Lutz (LG Heilbronn) 
Betreff: Prozessvorschau für die KW 42 und Pressemitteilung zum Berufungsverfahren Eck. u. a. - 4 NBs 16 Js 4813/23 (Klimaaktivisten)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in der Strafsache gegen Eck. u. a. - 4 NBs 16 Js 4813/23 – dem Berufungsverfahren gegen Mitglieder der Organisation „Letzte Generation“, konnte bereits gestern am späten Abend ein Urteil verkündet werden.

 

Es sind verurteilt worden:

 

  • Der Angeklagte Eck. zu vier Monaten Gesamtfreiheitsstrafe,
  • der Angeklagte Ein. zu 90 Tagessätzen Gesamtgeldstrafe,
  • die Angeklagte Ehr. zu 80 Tagessätzen Gesamtgeldstrafe und
  • der Angeklagte R. zu drei Monaten Freiheitsstrafe.

 

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen hat die Kammer jeweils zur Bewährung ausgesetzt.

 

Die Angeklagten O. und Sch. sind lediglich verwarnt worden. Ihre Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von jeweils 40 Tagessätzen hat sich die Kammer vorbehalten.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor beantragt:

 

  • Zehn Monate Gesamtfreiheitsstrafe für den Angeklagten Eck.,
  • 140 Tagessätze Gesamtgeldstrafe für den Angeklagten Ein.,
  • 110 Tagessätze Gesamtgeldstrafe für die Angeklagte Ehr.,
  • fünf Monate Freiheitsstrafe für den Angeklagten R. und
  • jeweils 60 Tagessätze Geldstrafe für den Angeklagten O. und die Angeklagte Sch.,

 

wobei keine Strafaussetzung bezüglich der Freiheitsstrafen beantragt worden ist.

 

Die Verteidiger hatten zuvor beantragt, höchstens wie folgt zu erkennen:

 

  • 200 Tagessätze Gesamtgeldstrafe für den Angeklagten Eck.,
  • 90 Tagessätze Gesamtgeldstrafe für den Angeklagten Ein.,
  • 45 Tagessätze Gesamtgeldstrafe für die Angeklagte Ehr.,
  • eine nicht konkret benannte Geldstrafe für den Angeklagten R. und
  • Verwarnungen für die Angeklagten O und Sch.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

In der Anlage überlasse ich eine Prozessvorschau für nächste Woche.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lutz Hils

Pressesprecher

[…]

 

[Auszug 1 Ende ]

________________________

[Auszug 2]

 

Von:Hils, Lutz (LG Heilbronn) 
Gesendet: Mittwoch, 2. Oktober 2024 08:40
An: Hils, Lutz (LG Heilbronn) 
Betreff: Prozessvorschau für die KW 41

 

Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn

in Strafsachen

 

Verhandlungssaal und kurzfristige Änderungen werden durch Aushang im Gerichtsgebäude bekannt gegeben.

Die Darstellung des Verfahrensgegenstandes orientiert sich am erstinstanzlichen Urteil bzw. an der Anklageschrift nach Maßgabe des Eröffnungsbeschlusses.

 

 

4. Kleine Strafkammer: 4 NBs 16 Js 4813/23

 

Strafsache gegen

 Eck., geb. 2000

            Ein., geb. 1986

            Ehr., geb. 1966

            O., geb. 1966

            Sch., geb. 1956

 

wegen Nötigung

 

Berufungshauptverhandlung am Dienstag, 8. Oktober 2024, 09:00 Uhr

 

Fortsetzungstermine:

Mittwoch, 9. Oktober 2024, 09:00 Uhr

Donnerstag, 10. Oktober 2024, 09:00 Uhr

           

Die Kammer hat die fünf Angeklagten, ihre Verteidiger*innen und neun Zeug*innen geladen, hiervon vier auf den ersten und fünf auf den zweiten Sitzungstag.

 

 

Gegenstand:

 

Den Angeklagten liegt zur Last, sich am 6. Februar 2023 zwecks einer Verkehrsblockade auf die Neckarsulmer Straße begeben zu haben, bei welcher sich die Angeklagten Eck. und Ein. auf dem Asphalt festgeklebt hätten, während sich die anderen drei Angeklagten ohne Einsatz von Klebstoff zwischen sie gesetzt und ein Transparent der Organisation „Letzte Generation“ hochgehalten hätten. Dadurch hätten sie einen Stau von 100 Personenkraftwagen erzwungen, um auf Defizite beim Klimaschutz aufmerksam zu machen. Dieses Verhalten hat das Amtsgericht Heilbronn in erster Instanz als Nötigung gewertet und auf Freiheitsstrafen von drei und zwei Monaten gegen die Angeklagten Eck. und Ein. sowie auf Geldstrafen von jeweils 60 Tagessätzen gegen die drei anderen Angeklagten erkannt. Eine Strafaussetzung zur Bewährung hat das Amtsgericht versagt. Gegen sein Urteil vom 6. März 2023 richten sich die Berufungen der fünf Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Heilbronn.

 

[…]

 

Hils

- Pressesprecher -

 

[Auszug 2 Ende]



(zuletzt geändert am 08.07.2025, 12:58 Uhr)


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