Rechtskraft des Urteils vom 22. April 2024, Az. 2 KLs 35 Js 5260/23 jug. (Autokollision mit tödlichem Ausgang in der Wollhausstraße am 12. Februar 2023)
Datum: 15.04.2025
Kurzbeschreibung: BGH verwirft Revision des Angeklagten als unbegründet
In der Strafsache gegen H., Az. 2 KLs 35 Js 5260/23 jug. (Autokollision mit tödlichem Ausgang in der Wollhausstraße am 12. Februar 2023) wurde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 09. April 2025 die gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 22. April 2024 eingelegte Revision des Angeklagten als „offensichtlich unbegründet“ verworfen. Das Urteil ist hiernach rechtskräftig.
Die 2. Große Jugendkammer hatte den zur Tatzeit 20-jährigen Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord in drei tateinheitlichen Fällen (in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung) zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 12. Februar 2023 gegen 17:10 Uhr mit dem von ihm genutzten Fahrzeug BMW 640D des Geschwindigkeitsrausches wegen unter deutlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit maximaler Beschleunigung die Heilbronner Innenstadt befuhr. Nach einem Beinaheunfall mit einer Passantin im Bereich der Allee, bei der der Angeklagte das Fahrzeug bereits auf 72 km/h beschleunigt hatte, kam es schließlich beim Befahren der Wollhausstraße unter erneuter maximaler Beschleunigung des Fahrzeugs auf über 100 km/h auf Höhe einer rechtsseitig gelegenen Tiefgaragenausfahrt zu einer Kollision mit einem anderen Pkw der Marke Mercedes. Die Fahrzeuginsassen, ein Ehepaar mit zwei Kindern, kamen zu Schaden: Der Vater, Fahrzeugführer des Mercedes, verstarb noch an der Unfallstelle; seine Familie wurde teils schwer verletzt. Dem Angeklagten waren die unübersichtlichen örtlichen Verhältnisse bekannt und bewusst. Nach den Feststellungen der Kammer handelte der Angeklagte mit bedingtem Tötungsvorsatz. Weiter war das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.
Morgenstern
Pressesprecherin
