Rechtskraft des Urteils vom 19. Juli 2024, Az. 1 Ks 152 Js 26255/23 (getötete Feuerwehrfrau aus Marbach)
Datum: 19.05.2025
Kurzbeschreibung: BGH verwirft Revision des Angeklagten als unbegründet
In der Strafsache gegen E., Az. 1 Ks 152 Js 26255/23 (getötete Feuerwehrfrau aus Marbach) wurde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 2025 die gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 19. Juli 2024 eingelegte Revision des Angeklagten als (offensichtlich) unbegründet verworfen. Das Urteil ist hiernach rechtskräftig.
Die Strafkammer hatte den Angeklagten wegen Totschlags und besonders schwerer Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 29-jährige Angeklagte am 06. August 2023 seine damalige 28-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Marbach am Neckar im Zuge einer Trennungsstreitigkeit mit Tötungsvorsatz bewusstlos geschlagen und in der Folge erstickt sowie ihre Leiche sodann in den Keller des Mehrparteienhauses verbracht hat. Im Anschluss hat der Angeklagte dort nahe des Ablageorts der Leiche mittels Grillanzündern ein Feuer entfacht, das auf zwei Kellerabteile übergriff und durch das er einen zum Tode führenden Löschversuch seiner Ehefrau vorzutäuschen und die Spuren seiner Tat zu verdecken versuchte. Der Brand im Keller wurde noch rechtzeitig erkannt und gelöscht, bevor Hausbewohner durch diesen körperlich zu Schaden kamen. Durch den Brand und die Rauchausbreitung entstand allerdings erheblicher Sachschaden in Höhe von mindestens 100.000,- EUR. Der weitere Anklagevorwurf des versuchten Mordes an den zur Tatzeit im Haus befindlichen 35 Hausbewohnern konnte hingegen nicht bestätigt werden, weil nach Auffassung der Kammer dem Angeklagten diesbezüglich kein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden konnte. Täter und Opfer waren beide bei der Freiwilligen Feuerwehr.
Morgenstern
Pressesprecherin
