Kalenderwoche: 20 (bis voraussichtlich KW 05/2026)
2. Große Jugendkammer: 2 KLs 353 Js 30893/24 jug.
Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn
in Strafsachen
Verhandlungssaal und kurzfristige Änderungen werden durch Aushang im Gerichtsgebäude bekannt gegeben.
Die Darstellung des Verfahrensgegenstandes orientiert sich an den Anklagevorwürfen nach Maßgabe des Eröffnungsbeschlusses.
2. Große Jugendkammer: 2 KLs 353 Js 30893/24 jug.
Strafsache gegen
E., geb. 2004
H., geb. 2004
T., geb. 2005
Y., geb. 2004
M., geb. 2004
P., geb. 2004
G., geb. 2003
wegen gemeinschaftlichem versuchten Mordes u. a.
Prozessauftakt am Mittwoch, 14. Mai 2025, 09:00 Uhr
Fortsetzungstermine:
Mittwoch, 28. Mai 2025, 09:00 Uhr --> kurzfristig entfallen wegen Erkrankung einer Gerichtsperson.
Weiterer Fortsetzungstermin wurde bestimmt auf
Dienstag, den 03. Juni 2025, 09:00 Uhr (Vermerk vom 28.05.2025, 14:31 Uhr).
Donnerstag, 12. Juni 2025, 09:00 Uhr
Mittwoch, 18. Juni 2025, 09:00 Uhr
Mittwoch, 25. Juni 2025, 09:00 Uhr
Dienstag, 08. Juli 2025, 09:00 Uhr
Donnerstag, 17. Juli 2025, 09:00 Uhr
Donnerstag, 24. Juli 2025, 09:00 Uhr
Dienstag, 29. Juli 2025, 09:00 Uhr
Dienstag, 05. August 2025, 09:00 Uhr
Dienstag, 08. September 2025, 09:00 Uhr
Mittwoch, 17. September 2025, 09:00 Uhr
Mittwoch, 08. Oktober 2025, 09:00 Uhr
Mittwoch, 15. Oktober 2025, 09:00 Uhr
Dienstag, 21. Oktober 2025, 09:00 Uhr.
Weitere Fortsetzungstermine (am 02.07.2025 vermerkt):
Donnerstag, 30. Oktober 2025, 09:00 Uhr
Montag, 10. November 2025, 09:00 Uhr
Montag, 17. November 2025, 09:00 Uhr
Donnerstag, 04. Dezember 2025, 09:00 Uhr
Montag, 08. Dezember 2025, 09:00 Uhr
Donnerstag, 11. Dezember 2025, 09:00 Uhr
Mittwoch, 17. Dezember 2025, 09:00 Uhr
Mittwoch, 07. Januar 2026, 09:00 Uhr (Kurztermin)
Mittwoch, 14. Januar 2026, 09:00 Uhr
Mittwoch, 21. Januar 2026, 09:00 Uhr
Mittwoch, 28. Januar 2026, 09:00 Uhr
Die Kammer hat die Angeklagten, ihre 12 Verteidiger*innen, sechs Nebenkläger*innen und deren anwaltliche Vertreterin, zwei Dolmetscher für die türkische und kurdische Sprache sowie derzeit 29 Zeugen geladen. Die Ladung weiterer Zeugen ist vorgesehen.
Vermerk vom 13.10.2025: Die Kammer hat weitere 13 Zeugen geladen.
Gegenstand:
Den Angeklagten liegt zur Last, am Abend des 09. September 2024 die Familie Erg. an ihrer Wohnanschrift in Heilbronn aufgesucht zu haben, um Vater und Sohn der Familie zu töten.
Anlass soll eine persönliche Bekanntschaft des Sohnes der Familie Erg. zur Schwester des Angeklagten E. sein, die zuvor bereits am späteren Nachmittag des Tattages vom Angeklagten T. beobachtet wurde, infolgedessen es bereits im Bereich des Silcherplatzes in Heilbronn zu einem, auch anklagegegenständlichen, ersten tätlichen Angriff der Angeklagten E. und T. ggü. dem Sohn der Familie Erg. gekommen sei.
Um die Familienehre zu wahren habe der Angeklagte E. anschließend gemeinsam mit den weiteren Angeklagten beschlossen und verabredet, Vater und Sohn der Familie Erg. zu töten. Hiernach haben die Angeklagten am späteren Abend gegen 21:13 Uhr maskiert und mit Springmesser, Schlagwerkzeugen und Pfefferspray bewaffnet die Wohnanschrift der Familie Erg. aufgesucht und versucht, unter Ausnutzung des Überraschungsmoments die Wohnungseingangstüre gewaltsam zu öffnen. Um die Gegenwehr der Familie, die die Türe zuhielt, zu brechen, haben die Angeklagten auch Pfefferspray und Springmesser eingesetzt sowie gegen die Türe getreten und mittels Schlagwerkzeugen geschlagen. Einzig aufgrund des massiven Widerstands der Familie Erg. sei es gelungen, das Eindringen der Angeklagten zu verhindern. Beim Verlassen der Tatörtlichkeit haben die Angeklagten, um dem Geschehen und der Drohung erneuter Heimsuchung weiteren Eindruck zu verleihen, noch das Schlafzimmerfenster der Wohnung mittels Schlagstock eingeschlagen. Nach der Anklage seien die Mordmerkmale der Heimtücke und niedrigen Beweggründe anzunehmen.
Daneben sind zwei weitere Taten angeklagt, namentlich eine Schlägerei am 27. April 2024 gegen 0:10 Uhr auf der Theresienwiese in Heilbronn, die der Angeklagte E. angezettelt haben soll, sowie eine zur Mittagszeit am 22. September 2024 vom Angeklagten G. begangene versuchte Nötigung anlässlich einer behaupteten Verletzung des Ehrgefühls.
Die Angeklagten E., H. und T. befinden sich seit dem 10./12. September 2024, die Angeklagten Y., M., P. und G. seit Anfang Februar 2025 in Untersuchungshaft.
Morgenstern
Pressesprecherin
